Ihre Kanzlei für Familienrecht & Erbrecht in Göttingen

Wenn sich das Leben verändert, bin ich an Ihrer Seite: Persönlich. Durchsetzungsstark. Lösungsorientiert.

Eine Trennung, ein Streit um das Sorgerecht oder ein Erbfall verändert das Leben, oft von heute auf morgen. In meiner Kanzlei in Göttingen berate und vertrete ich Sie im Familienrecht und Erbrecht: persönlich, verständlich und mit klarem Blick für Ihre Ziele.

Familienrecht

Scheidung, Unterhalt, Zugewinn oder ein Streit um das Umgangs- oder Sorgerecht: Wenn sich die familiäre Situation verändert, stehen schnell viele rechtliche Fragen im Raum. Oft müssen dann Entscheidungen getroffen werden, die lange nachwirken. Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie bei Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Hausrat, Gewaltschutz sowie bei Eheverträgen. Wenn möglich, einige ich mich außergerichtlich mit der Gegenseite. Wenn nötig, vertrete ich Sie konsequent vor Gericht.

Erbrecht

Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei der erfolgreichen Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Ebenso berate ich bei der Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, im Erbscheinsverfahren und in Bezug auf lebzeitige Übertragungen. Bei der Planung gehe ich vorausschauend vor, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen strukturiert und konsequent.

VERENA SCHOEN

Seit 2018 bin ich, Rechtsanwältin Verena Schoen, umfassend im Familien- und Erbrecht tätig. Seit 2021 führe ich die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht. Im selben Jahr habe ich außerdem den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs im Erbrecht erfolgreich abgeschlossen. In meiner Kanzlei in der Planckstraße in Göttingen nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen. Ich erkläre Ihnen verständlich Ihre Möglichkeiten, Chancen und Risiken und wir entwickeln gemeinsam eine klare Strategie. Als Mutter von zwei Kindern steht für mich dabei das Wohl der Kinder immer im Mittelpunkt.

FAQ

Was kostet ein Erstgespräch? Muss ich für eine Scheidung vor Gericht? Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQ.

Formulare

Sie möchten Ihren Termin vorbereiten? Den Erfassungsbogen zum Zugewinn und den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe finden Sie unter Formulare zum Download.

Termin­vereinbarung

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Achtung: Ihre Anfrage stellt keine automatische Mandatsannahme dar. Diese erfolgt erst durch Bestätigung der Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass Fristen durch eine Beratungsanfrage nicht gewahrt werden. Bei drohenden Fristabläufen nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt zur Kanzlei auf.

Art der Beratung

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