Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung
Sie haben gemeinsam geerbt – was ist zu tun? Welche Rechte und Pflichten haben die einzelnen Erben? Wer trägt die Entscheidungsbefugnis? Wie kann die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden?
Sind mehrere Erben vorhanden, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Als sog. Gesamthandsgemeinschaft stehen ihr dabei alle Rechte ungeteilt zu. Das Vermögen des Erblassers/ der Erblasserin geht im Ganzen auf die gesamte Erbengemeinschaft über. Einzelne Miterben haben nur Anteile am Nachlass insgesamt (=Erbteil). Es findet kein Einzelerwerb von vereinzelten Vermögensgegenständen statt. Darüber hinaus müssen die Miterben den Nachlass grundsätzlich gemeinsam verwalten. Unterschiedliche Interessen können dabei schnell zu Konflikten führen.
Ich unterstütze Sie auch bei der rechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und entwickle Lösungen, die eine sachgerechte Nachlassaufteilung ermöglichen.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
- Konflikten zwischen Miterben
- Der Aufteilung des Nachlasses
- Auseinandersetzungsvereinbarungen
- Der Veräußerung oder Übernahme von Nachlassgegenständen
- Teilungsversteigerungen
- Der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Terminvereinbarung
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Achtung: Ihre Anfrage stellt keine automatische Mandatsannahme dar. Diese erfolgt erst durch Bestätigung der Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass Fristen durch eine Beratungsanfrage nicht gewahrt werden. Bei drohenden Fristabläufen nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt zur Kanzlei auf.

