Erbschaftsannahme & Ausschlagung

Erbe geworden – was nun? Nach einem Erbfall müssen häufig kurzfristig wichtige Entscheidungen getroffen werden, wie beispielsweise die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft. Insbesondere bei unbekannten oder überschuldeten Nachlassverhältnissen ist eine schnelle rechtliche Prüfung wichtig.

Ich prüfe mit Ihnen, ob eine fristgerechte Ausschlagung erfolgen sollte oder eine Annahme der Erbschaft in Betracht kommt.

Ich berate Sie unter anderem zu:

  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Überschuldetem Nachlass
  • Nachlasssicherung
  • Nachlassinsolvenz

Termin­vereinbarung

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Achtung: Ihre Anfrage stellt keine automatische Mandatsannahme dar. Diese erfolgt erst durch Bestätigung der Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass Fristen durch eine Beratungsanfrage nicht gewahrt werden. Bei drohenden Fristabläufen nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt zur Kanzlei auf.

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