Enterbung & Pflichtteil
Die gewillkürte Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen. Wenn nahe Angehörige durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen werden, können daher Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen, um einen unbilligen Ausschluss berechtigter Personen zu verhindern. Die Pflichtteilsberechtigung ist gesetzlich festgelegt und betrifft nur einen bestimmten Personenkreis.
Ich prüfe, ob Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, fordere die Gegenseite zur Auskunftserteilung und ggf. Wertermittlung auf, und setze berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder auf gerichtlichem Wege durch. Ebenso stehe ich Ihnen im Rahmen der Abwehr unberechtigter oder der Höhe nach unangemessener Pflichtteilsansprüche zur Seite.
Thematisch sind diesem Gebiet insbesondere folgende Tätigkeiten zuzuordnen:
- Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche
- Prüfung einer Pflichtteilsentziehung
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Terminvereinbarung
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Achtung: Ihre Anfrage stellt keine automatische Mandatsannahme dar. Diese erfolgt erst durch Bestätigung der Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass Fristen durch eine Beratungsanfrage nicht gewahrt werden. Bei drohenden Fristabläufen nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt zur Kanzlei auf.

