Gesetzliche Erbfolge
Fehlt eine letztwillige Verfügung, bestimmt das Gesetz, wer in welchem Umfang Erbe wird. Vielfach entspricht die gesetzliche Regelung jedoch in keiner Weise den Vorstellungen des Erblassers und kann die Hinterbliebenen, insbesondere den überlebenden Ehe- oder Lebenspartner in – vor allem finanzielle – Bedrängnis bringen.
Ich erörtere mit Ihnen die Auswirkungen des Eintritts der gesetzlichen Erbfolge in Ihrem konkreten Fall und erläutere Ihnen die daraus resultierenden Rechte und Pflichten, sodass Sie in der Lage sind, sich ein Bild über die geltende Rechtslage zu verschaffen und rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
Ich berate Sie insbesondere zu:
- Erbfolge und Erbquoten
- Ehegattenerbrecht
- Erbengemeinschaft
- Enterbungen
- Auswirkungen bestehender letztwilliger Verfügungen auf die Erbfolge
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Achtung: Ihre Anfrage stellt keine automatische Mandatsannahme dar. Diese erfolgt erst durch Bestätigung der Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass Fristen durch eine Beratungsanfrage nicht gewahrt werden. Bei drohenden Fristabläufen nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt zur Kanzlei auf.

