Ehewohnung & Hausrat
Wer darf nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben? Wem gehört welches Möbelstück? Was passiert mit gemeinsam angeschafften Gegenständen? Und was ist eigentlich mit dem Familienauto? Fragen rund um die Ehewohnung und den Hausrat können schnell zu erheblichen Konflikten führen und den Alltag stark beeinträchtigen.
Nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht geklärt werden. Gerade ein aufwendiges und zermürbendes Hausratsverfahren lässt sich durch eine frühzeitige und klare rechtliche Beratung vermeiden.
Dabei geht es unter anderem um:
- Die Nutzung der Wohnung durch einen Ehegatten nach der Trennung
- Die gemeinsame Nutzung nach der Trennung, Stichwort: „getrennt von Tisch und Bett“
- Zuweisung der Ehewohnung
- Aufteilung des Hausrates
- Gemeinsame Anschaffungen
- Eigentumsfragen
- Herausgabe persönlicher Gegenstände
- Gerichtliche Verfahren
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Achtung: Ihre Anfrage stellt keine automatische Mandatsannahme dar. Diese erfolgt erst durch Bestätigung der Kanzlei. Bitte beachten Sie, dass Fristen durch eine Beratungsanfrage nicht gewahrt werden. Bei drohenden Fristabläufen nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt zur Kanzlei auf.

