Der Pflichtteil ist gesetzlich in § 2303 BGB geregelt. Er sichert bestimmten nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder und – unter bestimmten Voraussetzungen – Ehegatten sowie die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.